Rechtsberatungmarc aurel beratung

Unsere Schwerpunkte liegen vorwiegend in folgenden Bereichen:

Arbeitsrecht

Vertragsgestaltung, Arbeitsgerichtliche Verfahren

Haben Sie als Arbeitgeber Probleme mit Angestellten oder haben Sie als Arbeitnehmer Schwierigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber? Wir finden mit Ihnen die richtige Vorgehensweise.

z.B. in den Bereichen:

  • Abmahnung
  • Kündigung
  • Lohn- und Gehaltsansprüche
  • Aufhebungs- und Änderungsvertrag
  • Aufhebungsvertrag
  • Zeugnis



Stellt sich die Situation, eine Kündigung auszusprechen oder einen Kündigungsschutzprozess zu führen, finden Sie bei uns die fundierte Hilfestellung. Dabei muss es nicht immer erforderlich sein, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu führen, oft ist auch eine klärende außergerichtliche Interessenvertretung ausreichend.

Sprechen Sie mit uns, wir unterstützen Sie sehr gern!

Familienrecht

Ehevertrag, Trennung, Unterhalt, Umgang, elterliche Sorge

Wir beraten Sie bei der Gestaltung von Ehe- und Lebenspartnerverträgen, wir betreuen und vertreten Sie bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen unter Eheleuten und Lebenspartnern, der Eltern und Kinder vor und nach einer Trennung.

Wir beraten und unterstützen Sie mit möglichst Konflikt vermeidenden und lösenden Strategien bei Fragen des Unterhalts, der Vermögensauseinandersetzung, der Scheidung, der Altersversorgung und des Sorge- und Umgangsrechts, ebenso vertreten wir Ihre Interessen in Gerichtsverfahren sowie auch bei der Gestaltung von Unterhaltsvereinbarungen und Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Sollten Sie hierzu oder zu anderen verwandten Themen des Familienrechts (z. B. häusliche Gewalt) Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne in einem Beratungsgespräch zur Verfügung.

Inkasso

Mahnwesen, Forderungseinzug, gerichtliches Mahnverfahren, effektive Zwangsvollstreckung

Effektives Forderungsmanagement ist für die finanzielle Sicherheit eines Unternehmens unerlässlich. Dies fängt bei außergerichtlichen Mahnschreiben an und reicht nötigenfalls bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche in der Zwangsvollstreckung.

Miet- und Pachtrecht

Vertragsgestaltung für Gewerbe- und Wohnraum, Pachtverträge

Haben Sie Fragen zu Ihrem Mietvertrag, wollen Sie ein neues Mietverhältnis begründen oder ein bestehendes beenden? Sind Sie Wohnungseigentümer und haben Sie eine Auseinandersetzung mit anderen Wohnungseigentümern oder Ihrer Hausverwaltung? Wir beraten und vertreten Sie im Miet- und Immobilienrecht sowohl als Vermieter, als auch als Mieter außergerichtlich und gerichtlich, wir unterstützen Sie gerne bei

  • der Vertragsgestaltung von Miet-, Pacht- oder Kaufverträgen, Verwalterverträgen, etc,
  • der Durchsetzung und Abwehr von Mietforderungen,
  • bei Räumungen,
  • bei Kündigungen,
  • bei Fragen des Wohnungseigentumsrechts.



Das Mietrecht ist aufgrund der Rechtssprechung und der Gesetzgebung einem ständigen Wandel unterworfen. Aufgrund seiner vielen Formvorschriften und der vielfältigen Problematik bezüglich einzelner Vertragsklauseln empfiehlt es sich, rechtzeitig einen kompetenten Rechtsberater aufzusuchen. Wir stehen Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.

Sozial- und Sozialversicherungsrecht

Sozialrecht

Haben Sie Ihre Arbeit verloren und werden z.B. bei dem Versuch, Ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeldbezug durchzusetzen von der Agentur für Arbeit mit einer Sperrzeit konfrontiert, oder haben Sie Fragen zur Dauer und Höhe Ihres Arbeitslosengeldanspruchs? Erscheint Ihnen der Ihnen erteilte "Hartz-IV"-Bewilligungsbescheid (oder gar Ablehnungsbescheid) falsch und benötigen Sie kompetente Auskunft und sogar rechtliche Vertretung gegenüber den Behörden? Kontaktieren Sie uns, wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Sozialversicherungsrecht

Immer höhere Sozialversicherungsbeiträge und steter, drohender Leistungswegfall. Wir unterstützen Sie bei der Klärung Ihres sozialversicherungsrechtlichen Status, bis hin zur Beantragung der Befreiung von der Sozialversicherungspflicht, z.B. als mitarbeitende Angehörige im eigenen Betrieb oder als Geschäftsführer einer GmbH.

Strafrecht

Außergerichtliche und gerichtliche Strafverteidigung

Gerne beraten wir Sie auch auf dem Gebiet des Strafrechts, wir vertreten hier Angeklagte und auch Nebenkläger.

Im Strafrecht gelten besondere prozessuale Regeln, es empfiehlt sich daher immer, zunächst mit Ihrem Rechtsanwalt zu sprechen, bevor Sie gegenüber anderen unüberlegt Angaben machen. Solange gilt das alte Sprichwort: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.

Sprechen Sie mit uns, wir unterstützen Sie sehr gern!

Verkehrs-, Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Schadenregulierung, Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeiten

Verkehrszivilrecht:

  • Hat es einen Unfall gegeben?
  • Der Unfallgegner hat Schuld, aber die Versicherung will nicht bezahlen?
  • Sind Sie wohlmöglich unverschuldet verletzt worden? Im Falle eines Falles erhalten Sie bei uns von Anfang an eine vollumfängliche rechtliche Betreuung und Beratung.



Egal, ob dies

  • den erlittenen Sachschaden
  • die Mietwagenkosten oder den Nutzungsausfall
  • die entstandenen Unkosten



oder

  • das angemessene Schmerzensgeld oder Haushaltsführungsschaden



betrifft.

Wir führen für Sie die gesamte Abwicklung in versicherungstechnischer Hinsicht durch und vertreten Sie - wenn es nötig sein sollte - natürlich auch bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht:

Neben der Vertretung im Ordnungswidrigkeitenverfahren beraten und verteidigen wir unsere Mandanten auch bei häufig vorkommenden Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr (Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr, fahrlässige Körperverletzung, etc.) und sind bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis behilflich.

Vertragsrecht

In diesem umfassenden Gebiet finden Sie Antworten auf die vielfältigsten Verträge:

  • Kauf- und Leasingverträge
  • Grundstückskaufverträge
  • Makler- und Vermittlungsverträge
  • Werkverträge
  • Reiseverträge



Wesentlich ist bei allen Verträgen stets:

  • Ist der Vertrag wirksam abgeschlossen?
  • Was ist die Folge, wenn die Gegenseite ihre Vertragspflicht nicht erfüllt?
  • Kann man vom Vertrag zurücktreten bzw. den Vertrag kündigen?
  • Was muss im Streitfalle bewiesen werden?



Verwaltungsrecht

Wir unterstützen und beraten Sie auch auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts, welches eine Vielzahl von Teilgebieten umfasst, beispielsweise:

  • das Beamtenrecht,
  • das Recht des öffentlichen Dienstes,
  • das Hochschulrecht,
  • das Immissionsschutzrecht,



ebenso

  • Kommunal- und Abgabenrecht,
  • Polizei- und Ordnungsrecht,
  • Gaststätten- und Gewerberecht.



Im Verwaltungsverfahren ist zu beachten, dass wichtige Fristen nicht versäumt werden dürfen, da die Angreifbarkeit von Bescheiden grundsätzlich an kurze Fristen gebunden ist.

Wenden Sie sich daher zeitnah und v.a. rechtzeitig an einen kompetenten Ansprechpartner.

Wettbewerbsrecht

  • Werden sie abgemahnt?
  • Sind Sie der Auffassung, dass Ihr Konkurrent mit unlauteren Mitteln am Wettbewerb teilnimmt?
  • Haben Sie Fragen zu unerlaubter oder irreführender Werbung?
  • Oder geht es gar um Verrat von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen?



Wir bieten Ihnen die Antworten zu Ihren Fragen in Form einer kompetenten Beratung an. Sollte sich dabei ergeben, dass ein Vorgehen, beispielsweise in Form einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung erforderlich ist, stehen wir Ihnen auch dafür natürlich zur Verfügung. Ebenso wehren wir für Sie unberechtigte Unterlassungsforderungen ab. Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht Unternehmensgründung, Vertragsgestaltung, Wettbewerbsrecht

Zivilrecht

Wollen Sie beispielsweise Ihr Auto verkaufen?

Oder haben Sie eines erworben, das sich nach kurzer Zeit als mangelhaftes Neufahrzeug oder als gebrauchtes Unfallfahrzeug herausstellt, obwohl davon beim Kauf keine Rede war?

Sollen Sie sich nach Auffassung des Verkäufers mit dem Status quo abfinden?

Diese und alle anderen vertraglichen Fragen können Sie uns stellen und wir werden sie fundiert beraten, mit Ihnen die im Einzelfall beste Vorgehensweise erörtern und Ihre Interessen zielgerichtet vertreten.

Dabei ist unser erstes Anliegen, zur Streitvermeidung beizutragen, Ihnen jedoch auch dann, wenn dies nicht möglich ist, auch im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung kompetent mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.